Betreuung- und Entlastungsleistungen nach §124 SGB XI
Begleitung: Unterstützt von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen.
- Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
- Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht
- Anwesenheit der Betreuungsperson und
- Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung
- bloße Anwesenheit und emotionale Sicherheit zu geben.
Wir betreuen nach § 45 SGB XI