Betreuung- und Entlastungsleistungen nach §124 SGB XI

Begleitung: Unterstützt von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen.

  • Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
  • Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
  • Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere

  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus
  • Unterstützung bei Hobby und Spiel

Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht

  • Anwesenheit der Betreuungsperson und
  • Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung
  • bloße Anwesenheit und emotionale Sicherheit zu geben.

Wir betreuen nach § 45 SGB XI